Antrag auf Mitgliedschaft

Informationen zum Dienst für fortgeschrittene elektronische Signaturen (FEA)

Dokument erstellt gemäß dem DPCM vom 22-02-2013 "Technische Vorschriften für die Erstellung, Anbringung und Überprüfung fortgeschrittener, qualifizierter und digitaler elektronischer Signaturen", Art. 57 Absätze 1 und 3

 

1. Allgemeine Informationen

CISL SCUOLA und der SGBCISL Schulescuola haben eine innovative IT-Lösung eingeführt, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, Dokumente zur Vertretung der Gewerkschaft elektronisch zu unterzeichnen. Diese Lösung, die im Folgenden als "fortgeschrittene elektronische Signatur FEA OTP" bezeichnet wird, ist Teil des umfassenderen Projekts der Entmaterialisierung von Buchhaltungs- und Verwaltungsprozessen mit der schrittweisen Ersetzung von Papierdokumenten durch digitale Dokumente. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Dienst "Fortgeschrittene elektronische Signatur FEA OTP" auf der Verwendung einer Technologie beruht, die es Ihnen ermöglicht, Dokumente direkt über Ihr Tablet, Smartphone und PC-Gerät mit einer speziellen Art von elektronischer Signatur zu unterzeichnen, wodurch die Notwendigkeit des Ausdrucks von Papierdokumenten, die aufbewahrt und/oder den Kunden zugestellt werden sollen, verringert/beseitigt wird. 

Dieses Dokument, das Informationen über die Merkmale des Fortgeschrittenen Elektronischen Signaturdienstes (nachstehend FEA) und die ihm zugrunde liegenden Technologien enthält, wird auf der Homepage der CISL SCUOLA-Websites (www.cislscuola.it) und der Homepage des SGBCISL Schulescuola (www.sgbcislschule) veröffentlicht, wie es die Vorschriften vorsehen, und ist somit für die Mitglieder und die breite Öffentlichkeit jederzeit zugänglich.

 

Die fortgeschrittene elektronische Signatur FEA OTP

Sie wird durch die Registrierung der Unterschrift, die der Kunde von Hand mit der CISL SCUOLA Signatureinheit anbringt, erreicht. Die von der CISL SCUOLA und dem SGBCISL Schulescuola gewählte Unterschriftslösung ist der fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift vom Typ FEA OTP zuzuordnen, wie im DPCM vom 22.02.2013 "Technische Vorschriften für die Erzeugung, Anbringung und Überprüfung fortgeschrittener, qualifizierter und digitaler elektronischer Signaturen", veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 117 vom 21.05.2013, festgelegt und somit garantiert (vgl. DPCM 22-02-2013, Art. 56, Absatz 1):

a. Identifizierung des Unterzeichners des Dokuments

b. die eindeutige Zuordnung der Signatur zum Unterzeichner

c. die ausschließliche Kontrolle über den Unterzeichner des Signaturerstellungssystems, einschließlich aller biometrischen Daten, die für die Signaturerstellung verwendet werden

d. die Möglichkeit, zu überprüfen, ob das signierte Computerdokument seit der Anbringung der Signatur nicht verändert wurde

e. die Möglichkeit für den Unterzeichner, einen Beweis für das Unterzeichnete zu erhalten

f. Identifizierung der in Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe a der technischen Vorschriften genannten Stelle

g. das Fehlen jeglicher Elemente im Gegenstand der Unterschrift, die geeignet sind, die darin dargestellten Handlungen, Tatsachen oder Daten zu verändern

h. die eindeutige Verbindung der Signatur mit dem signierten Dokument.

 

Die Dokumente, die der Teilnehmer mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur FEA OTP unterzeichnet, sind computergestützte Dokumente, die: 

  • sie erfüllen in technischer Hinsicht die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Sicherheitsanforderungen
  • In rechtlicher Hinsicht haben sie den gleichen Wert wie handschriftlich unterzeichnete Papierdokumente.

 

Der FEA OTP erlaubt dem Kunden, die folgende Liste interner Dokumente zu unterzeichnen:

  • INFORMATIONSVERMERK ZUR FORTGESCHRITTENEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR FEA OTP 
  • Gewerkschaftsvollmacht SGBCISL Schulescuola (CISL SCUOLA) 
  • Datenschutzrichtlinien SGBCISL Schulescuola (CISL SCUOLA)

 

2. Wie der fortgeschrittene elektronische Signaturdienst OTP funktioniert

Der fortgeschrittene elektronische Unterschriftendienst der CISL SCUOLA und des SGBCISL Schulescuola ermöglicht es dem Mitglied, mit entsprechender Unterstützung durch den Betreiber

  • die Computerdaten der Anlage auf dem Gerät einzusehen und zu kontrollieren;
  • die Unterschrift mit Hilfe der auf dem Gerät vorhandenen Unterschriftsfelder zu leisten. Der grafische Effekt auf dem Gerät ist einer klassischen holografischen Unterschrift auf Papier sehr ähnlich;
  • sobald die Unterschrift geleistet wurde:
  • die Unterschrift durch Drücken einer Bestätigungstaste auf dem Gerät anzunehmen,
  • durch Drücken einer Abbruchtaste auf dem Gerät erneut zu signieren und den Signiervorgang abzubrechen,
  • die angebrachte Unterschrift ist verbunden mit: Übergangscode, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail, Datum und Uhrzeit, 
  • Erhalt eines zeitlich begrenzten, 4-minütigen OTP-Codes, der ausschließlich dem Antragsteller per SMS zugesandt wird und den dieser selbständig eingeben muss.

Am Ende des Signiervorgangs erhält das Dokument technische und IT-Merkmale, die seine Integrität und Unveränderbarkeit garantieren.

In Bezug auf die Art der Zustellung der Unterlagen an den Antragsteller wird daran erinnert, dass angegeben wird, wie der eingeschriebene Antragsteller seine Kopie der unterzeichneten Unterlagen erhält. Z.B.: per E-Mail, auf Wunsch in Papierform.

 

3. Wie Sie den fortgeschrittenen elektronischen Signaturdienst FEA OTP abonnieren können

Um den elektronischen Unterschriftendienst OTP nutzen zu können, müssen sich die Mitglieder an diese Informationsschrift halten, in der sie ausdrücklich beantragen, mit einer fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift FEA OTP die gewerkschaftliche Vollmacht unterzeichnen zu können, für der SGBCISL Schulescuola und die CISL SCUOLA die Unterzeichnung mit dieser Unterschriftsmethode ermöglichen wird (vgl. DPCM 22-02-2013, Art. 57, Abs. 1, Buchstabe a). Mitglieder, die den Dienst abonniert haben, können jederzeit und kostenlos eine Kopie des Vollmachtsvertrags direkt beim SGBCISL Schulescuola und bei CISL SCUOLA anfordern (vgl. DPCM 22-02-2013, Art. 57, Abs. 1, Buchstabe c). Ebenso können sie jederzeit mit dem entsprechenden Formular den Widerruf der Annahmeerklärung beantragen und damit zur traditionellen handschriftlichen Unterschrift auf Papierdokumenten zurückkehren.

 

4. Merkmale des von CISL SCUOLA und vom SGBCISL Schulescuola eingesetzten Systems für digitale Signaturen und die verwendeten Technologien

(vgl. Dekret des Premierministers vom 22-02-2013, Art. 57(1)(e, f))

 

Unterschrift Gerät

CISL SCUOLA und SGBCISL Schulescuola ermöglichen es dem Benutzer, sein eigenes Gerät (Smartphone, Tablet usw.) als Hardwarekomponente für die Unterschrift zu verwenden, wobei die Unterschrift in Echtzeit angezeigt wird, während der Mitarbeiter auf dem Display unterschreibt, so dass die Erfahrung völlig analog zum Schreiben auf Papier ist. Abschließend wird die Unterschrift durch das Versenden eines OTP-Codes per SMS zertifiziert.

 

Das System ermöglicht im Allgemeinen

  • das Dokument ggf. durch Blättern anzeigen
  • das Dokument zu unterzeichnen und die angebrachte Unterschrift zu bestätigen 
  • die angebrachte Unterschrift zu löschen, um eine neue Unterschrift einzureichen
  • den Unterzeichnungsvorgang abzubrechen

Die oben genannten Vorgänge werden durch die Nutzung des Displays des Tablets, Smartphones oder PCs ermöglicht, wobei der Unterzeichner stets die alleinige Kontrolle über das Signaturerstellungssystem behält.

 

Computergesteuertes Unterschriftensystem

Das fortgeschrittene elektronische Signatursystem FEA OTP erfolgt über eine Verbindung zwischen der Signatureinheit und dem vom Kunden unterzeichneten digitalen Dokument, das im PDFa1-a-Format gespeichert und im PAdES-Modus digital signiert wird, um die gesetzlichen Anforderungen an die Selbsterhaltung, Unveränderbarkeit und Lesbarkeit zu erfüllen. Am Ende des Signiervorgangs wird es schließlich zur gesetzeskonformen Aufbewahrung an ein digitales Aufbewahrungssystem gesendet.

 

Legale digitale Registrierstelle

Die vorschriftsmäßige Aufbewahrung ist ein Prozess, der es ermöglicht, vom Abonnenten unterzeichnete elektronische Dokumente sicher zu archivieren, so dass sie im Laufe der Zeit unversehrt, unveränderbar und lesbar bleiben. Zu diesem Zweck verwendet der SGBCISL Schulescuola und CISL SCUOLA einen Dienst für die computergestützte Aufbewahrung von Dokumenten gemäß den im Gesetzesdekret Nr. 82/2005 (Gesetzbuch für die digitale Verwaltung) festgelegten Methoden oder wird dies in Zukunft tun.

Die vom Abonnenten signierten Dokumente werden nach Abschluss des Signiervorgangs an das Archivierungssystem gesendet, wodurch ihre Integrität, Unveränderbarkeit und langfristige Gültigkeit gewährleistet wird. Die Dokumente werden dann dem Zeitstempelverfahren unterzogen und auf geeigneten Computermedien gespeichert, die eine Aufbewahrung für die gesetzlich festgelegte Dauer ermöglichen. Alle Dokumente bleiben im Archivierungssystem verfügbar, auf das nur bestimmte befugte Mitarbeiter zugreifen können.

 

5. Weitere Informationen

CISL SCUOLA und SGBCISL Schulescuola haben, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des DPCM vom 22.02.2013, Art. 57, Abs. 2, eine Haftpflichtversicherung für Verwalter bei der Gesellschaft TUA Assicurazioni S.p.A. mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 abgeschlossen, um die Unterzeichnungsvorgänge mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur FEA OTP zu schützen.

 

Der Dienst "Certified Digital Proxy" und "FEA advanced electronic signature otp" ist der CISL Scuola mit Sitz in Rom, via A. Bargoni 8, C.F. 97142060587 anvertraut.

 

Die Plattform für die Erstellung des Proxys wurde von Sistema 3 S.r.l. entwickelt. - Via Valle Cascia 33 62010 Montecassiano (MC), P.IVA 01422170439, Pec sistema3@pec.it, www.sistema3.it. 

 

Das akkreditierte und zertifizierte Unternehmen für Standardsignatur und -lagerung:

Die Signatursoftware und die Dokumentenspeicherung sind Eigentum der Namirial S.p.A. - Via Caduti sul Lavoro n. 4 - 60019 Senigallia (An) - Italien Tel. +39 071 63494 - P.IVA IT02046570426, www.namirial.com

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